Hausverwaltung wechseln — unkompliziert und ohne Verwaltungslücke.
Unzufrieden mit Ihrer Verwaltung? Wir begleiten den Wechsel — von der Prüfung der Kündigungsfristen bis zur Übernahme aller Unterlagen.
Warum HaWoGe?
Alice, unsere KI-Verwalterin — eine der ersten in Deutschland.
Alice handelt autonom: Sie beauftragt Handwerker, koordiniert Termine und schließt Fälle ab — ohne auf Freigaben zu warten. Reaktion in Minuten statt Wochen, rund um die Uhr. Unser Team bleibt persönlich für Sie da.

Alice, Ihre KI-Verwalterin
Volle agentische KI — eine der ersten in Deutschland
Unsere KI-Verwalterin handelt autonom: Sie nimmt Anliegen an, beauftragt Handwerker, verfolgt Termine und schließt Fälle ab — ohne auf Freigaben zu warten.
Tempo und Flexibilität
Reaktion in Minuten statt Wochen, 24/7 erreichbar per Telefon, WhatsApp und E-Mail — und flexibel auf Ihr Objekt zugeschnitten.
Über 30 Jahre Erfahrung
Seit 1991 verwalten wir Wohnungseigentum und Mietobjekte in Leipzig und Umland — heute rund 2.200+ Einheiten, mit festen Ansprechpartnern.
Der Wechsel in vier Schritten
1. Erstgespräch
Sie schildern uns Ihre Situation — Objektgröße, aktuelle Verwaltung, Wünsche. Unverbindlich und kostenfrei.
2. Angebot & Verwaltervertrag
Sie erhalten ein transparentes Angebot mit klarem Leistungsumfang sowie einen Entwurf des Verwaltervertrags.
3. Beschluss bzw. Kündigung
Bei WEG: Bestellung durch Beschluss der Eigentümerversammlung. Bei Mietobjekten: fristgerechte Kündigung der Altverwaltung.
4. Übernahme
Wir fordern alle Unterlagen an, prüfen Kontenstände und Verträge und informieren Mieter, Dienstleister und Versorger.
Diese Unterlagen benötigen wir
Die meisten Dokumente fordern wir direkt bei Ihrer bisherigen Verwaltung an — Sie müssen sich um nichts kümmern.
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Beschlusssammlung und Protokolle der letzten Jahre
- Aktueller Wirtschaftsplan und Jahresabrechnungen
- Verträge (Versicherung, Wartung, Ver- und Entsorgung)
- Mieter- bzw. Eigentümerliste mit Kontaktdaten
- Handwerker- und Gewährleistungsunterlagen
Fristen im Blick
Verwalterverträge sind meist auf drei bis fünf Jahre befristet. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften endet die Bestellung automatisch mit Ablauf der Bestellzeit — ein Beschluss der Eigentümerversammlung genügt für die Neubestellung. Bei Mietobjekten prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die vereinbarte Kündigungsfrist.
Sie sind unsicher, wann ein Wechsel möglich ist? Senden Sie uns Ihren Verwaltervertrag — wir prüfen die Fristen kostenfrei.
Angebot für Ihr Objekt anfordern
Teilen Sie uns Ihre Daten mit — Sie erhalten zeitnah ein individuelles Angebot.
